Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gebrauchtwagen
(Gültig ausschließlich für private Käufer)
Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande zwischen dem Verkäufer (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) und dem Käufer (im Folgenden „Käufer“ genannt), der als Privatperson handelt. Gewerbliche Käufer sind von diesem Vertrag ausgeschlossen.
Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs. Der Zustand des Fahrzeugs ergibt sich aus der dem Käufer zur Verfügung gestellten Beschreibung und dem vom Käufer durchgeführten Besichtigungstermin.
Ausschluss der Garantie
Es wird ausdrücklich keine Garantie für das verkaufte Fahrzeug vom Verkäufer übernommen oder angeboten. Alle Angaben zum Zustand des Fahrzeugs dienen der Beschreibung und stellen keine Garantie dar. Der Käufer hat die Möglichkeit, eigenständig und auf eigene Kosten eine Garantie bei einem externen Anbieter seiner Wahl abzuschließen.
Verkürzte Gewährleistung
- Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt die verkürzte gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Innerhalb dieser Frist haftet der Verkäufer für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Nach Ablauf der ersten sechs Monate nach Übergabe des Fahrzeugs trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag.
- Sollte der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Mangel am Fahrzeug feststellen, muss er diesen Mangel unverzüglich dem Verkäufer schriftlich anzeigen. Nach Erhalt der Mängelanzeige wird der Verkäufer den Mangel prüfen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer das Fahrzeug zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer kann verlangen, dass das Fahrzeug zu einem bestimmten Ort gebracht wird, um die Prüfung durchzuführen.
- Für Schäden, die nach der Übergabe entstehen oder durch normale Abnutzung und Alterung verursacht werden, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
Verschleiß und Alter
- Der Käufer ist sich bewusst, dass es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt und dass dieses bereits eine gewisse Nutzung hinter sich hat.
- Es wird darauf hingewiesen, dass altersbedingte Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
- Verschleißteile wie Bremsen, Reifen, Batterien, Kupplung, elektronische Bauteile sowie weitere (siehe Definition Verschleissteile) können aufgrund des Alters und der bisherigen Nutzung verschlissen sein und unterliegen nicht der Gewährleistung.
- Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die zukünftige Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit des Fahrzeugs, die aufgrund des altersbedingten natürlichen Verschleißes beeinträchtigt sein kann.
- Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass an gebrauchten Fahrzeugen, insbesondere bei älteren Modellen, Rost auftreten kann. Rostbildung, die die Fahrzeugsicherheit nicht beeinträchtigt, stellt keinen Mangel dar und unterliegt nicht der Gewährleistung.
Definition von Verschleißteilen
- Bremsen: Dazu gehören Bremsscheiben, Bremstrommeln, Bremsbeläge und Bremsklötze, die durch den regelmäßigen Gebrauch abgenutzt werden.
- Handbremsseile: Komponenten, die durch Gebrauch und Alterung ihre Funktion verlieren können.
- Reifen: Sowohl Allwetter, Sommer- als auch Winterreifen, deren Profil sich mit der Nutzung abnutzt und die aufgrund von Alterung und Gebrauch ersetzt werden müssen.
- Batterien: Fahrzeugbatterien und andere elektrische Speicher, die mit der Zeit ihre Kapazität verlieren und ersetzt werden müssen.
- Kupplung: Kupplung inkl. Kupplungsscheiben, Druckplatten und Ausrücklager, die durch den normalen Gebrauch abgenutzt werden.
- Auspuffanlage: Komponenten wie Schalldämpfer und Katalysatoren, die durch den Gebrauch korrodieren und abgenutzt werden.
- Stoßdämpfer und Fahrwerksfedern: Teile des Fahrwerks, die durch ständige Beanspruchung abgenutzt werden.
- Beleuchtung: Glühlampen, LED-Module und andere Leuchtmittel, die mit der Zeit ausfallen können.
- Filter: Ölfilter, Luftfilter, Kraftstofffilter und Innenraumfilter, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen und durch den Gebrauch verschleißen.
- Steuerkette, Zahnriemen und Keilriemen: Steuerketten, Riemen, die den Motorbetrieb unterstützen und regelmäßig gewartet oder ausgetauscht werden müssen.
- Motor: Motorenteile, die durch den regelmäßigen Betrieb abgenutzt werden können, wie Kolben, Ventile und Lager.
- Kraftstoffsystemkomponenten: Teile wie Kraftstoffpumpen und Einspritzdüsen, die durch den Gebrauch verschleißen können.
- Lichtmaschine: Die Lichtmaschine und ihre Komponenten, die durch den Betrieb abgenutzt werden können.
- Getriebe: Teile des Getriebes, die durch den normalen Betrieb abgenutzt werden können, wie Zahnräder, Synchronringe und Lager.
- Bremsleitungen: Komponenten, die durch Korrosion und Alterung beeinträchtigt werden können.
- Kühlmittel- und Heizungsschläuche: Schläuche, die durch den Gebrauch und die Alterung undicht oder brüchig werden können.
- Radlager: Komponenten, die durch den normalen Betrieb verschleißen können und regelmäßig überprüft werden sollten.
- Tür- und Fensterdichtungen: Gummidichtungen, die durch Alterung und Gebrauch ihre Dichtfähigkeit verlieren können.
- Benzin- und Dieselinjektoren: Teile des Kraftstoffsystems, die durch Abnutzung und Verschleiß ihre Funktion verlieren können.
- Zündkerzen und Glühkerzen: Komponenten, die durch den normalen Betrieb abgenutzt werden und regelmäßig ausgetauscht werden müssen.
- Thermostate: Komponenten des Kühlsystems, die durch den Gebrauch und Alterung ausfallen können.
- Kondensator und Verdampfer der Klimaanlage: Teile, die durch den Gebrauch und Korrosion abgenutzt werden können.
- Klimagas: Das Kältemittel der Klimaanlage muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aufgefüllt werden, um die Kühlleistung zu gewährleisten.
- Lager und Buchsen der Aufhängung: Komponenten, die durch den normalen Betrieb und Alterung verschleißen können.
- Gelenkwellen und Antriebswellen: Teile, die durch den normalen Betrieb verschleißen und regelmäßig überprüft werden sollten.
- Flüssigkeiten:
- Motoröl: Muss regelmäßig gewechselt werden, um die Schmierung des Motors sicherzustellen.
- Getriebeöl: Gewährleistet die Schmierung und reibungslose Funktion des Getriebes.
- Kühlflüssigkeit: Verhindert Überhitzung und muss regelmäßig überprüft und aufgefüllt werden.
- Servolenkungsflüssigkeit: Sichert die Funktion der Servolenkung und muss bei Bedarf nachgefüllt werden.
- Bremsflüssigkeit: Muss regelmäßig gewechselt werden, um die Funktionstüchtigkeit des Bremssystems zu gewährleisten.
Ausschluss von Software-Updates oder Aktualität
- Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung von Software-Updates oder auf die Aktualität der im Fahrzeug installierten Software. Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für eventuelle veraltete Softwarestände oder fehlende Updates.
Einhaltung von Serviceintervallen
- Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der vom Hersteller empfohlenen Serviceintervalle und Wartungen notwendig ist, um die Betriebsbereitschaft und den Werterhalt des Fahrzeugs zu gewährleisten. Versäumnisse in diesem Bereich können zu Schäden führen, die nicht unter die Gewährleistung fallen.
Überprüfung durch den Käufer
- Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor der Abnahme eingehend zu prüfen und etwaige Mängel sofort dem Verkäufer zu melden. Mit der Abnahme des Fahrzeugs bestätigt der Käufer, dass er das Fahrzeug eingehend geprüft hat und keine Mängel festgestellt wurden.
- Falls nicht anders vermerkt, bestätigt der Käufer ausdrücklich, dass er auf einen vorherigen Gebrauchtwagencheck durch TÜV oder eine ähnliche Prüforganisation verzichtet hat und den Zustand des Fahrzeugs geprüft und akzeptiert hat.
Abwicklung bei Gewährleistung
- Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs hat der Käufer das Fahrzeug ohne Ansprüche auf Ersatz oder Nutzungsausfallentschädigung auf eigene Kosten beim Verkäufer abzuliefern, um die Prüfung und gegebenenfalls die Beseitigung des Mangels zu ermöglichen.
- Der Verkäufer hat die Möglichkeit, den Mangel durch Reparatur oder Austausch eines Teils zu beheben. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
- Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Reparatur in einer Werkstatt seiner Wahl. Solche entstandenen Kosten für Reparaturen oder Wartungen werden durch den Verkäufer nicht übernommen.
Irrtümer in der Beschreibung
- Irrtümer in der Fahrzeugbeschreibung bleiben vorbehalten. Angaben zum Zustand und zu den Eigenschaften des Fahrzeugs, die durch den Verkäufer gemacht wurden, sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, jedoch ohne Gewähr und durch den Käufer zu prüfen.
Haftungsausschluss
Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Beschaffenheitsvereinbarung
- Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Fahrzeugs, insbesondere Zusicherungen über Eigenschaften oder Zusicherungen einer bestimmten Eigenschaft, bedürfen der Schriftform.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Rücktrittsrecht
- Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei wesentlichen Mängeln möglich, die den Gebrauch des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigen und die der Verkäufer zu vertreten hat.
- Normale Gebrauchsspuren und altersbedingte Abnutzung stellen keinen Rücktrittsgrund dar.
Ausschluss bei gewerblichen Käufern
Diese AGB gelten ausschließlich für private Käufer. Gewerbliche Käufer sind von diesen Bedingungen ausgeschlossen und es werden keine Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber gewerblichen Käufern übernommen.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Wohnsitz des Verkäufers zuständig.
Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Diese AGB sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vom Käufer durch seine Unterschrift auf dem Kaufvertrag anerkannt.